FAQ
Wie können wir Ihnen helfen?
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Antworten auf oft gestellte Fragen
Das Rezept wird Ihnen vom Fach-, bzw. Hausarzt ausgestellt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Sie direkt über das Entlassmanagement nach einem Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt Ihr Rezept ausgestellt bekommen.
Für gesetzlich versicherte Patienten gilt die Regelung gemäß Heilmittelrichtlinie (HMR):
Wird vom Arzt kein Dringlicher Behandlungsbedarf auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum des Rezeptes begonnen werden. Der Arzt kann eine kürzere Frist bestimmen (dringlicher Behandlungsbedarf). Dann muss das Rezept innhalb der nächsten 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Privatpatienten haben keine festgelegte Gültigkeit. Wir bitten Sie jedoch ihr Rezept innerhalb von drei Monaten einzulösen, da eine aktuelle Diagnose für die erfolgreiche Therapie grundlegend ist.
Am besten direkt, sobald Sie ihr Rezept/ Ihre Verordnung von Ihrem Arzt erhalten haben. Gerne können Sie dazu bei uns vorbei kommen. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, Termine per Telefon/Fax oder Email zu vereinbaren.
Selbstverständlich können Termine auch per Mail oder Fax vereinbart werden. Allerdings benötigen wir hierzu im Vorfeld das ausgestellte Rezept, um die verschriebenen Behandlungen entsprechend zu terminieren. Senden Sie uns das Rezept hierzu bitte als Anhang mit der Terminanfrage.
Das Rezept im Original, ein Handtuch und falls vorhanden Arztbrief und Befunde. Beim ersten Termin benötigen wir von Kassenpatienten zudem die Versichertenkarte.
Die Behandlungsdauer ist abhängig von dem, auf der Verordnung verschriebenen Heilmittel.
Die Dauer selbst ist in den Rahmenverträgen der gesetzlichen Krankenkassen und auch in der Gebührenordnung für Therapeuten für die privat versicherten Patienten definiert.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass in der Physiotherapie die einzelnen Behandlungen 20, 40 oder 60 Minuten dauern. In der Ergotherapie liegt die Behandlungsdauer zwischen 30, 45 und 60 Minuten.
Um eine kontinuierliche Patientenversorgung sicherzustellen, arbeiten unsere Therapeutinnen und Therapeuten in einem festen Schichtsystem mit Früh- und Spätschicht und rollierenden Diensten am Wochenende. Dies ermöglicht die Planung auf zumeist zwei feste Stammtherapeuten*innen. Sollten Sie besondere Wunschtermine haben (z.B. spezielle Wochentage, Uhrzeiten etc.) kann ein weiterer Therapeut als Vertretung hinzukommen. Jede Behandlung und jeder Therapieerfolg wird durch eine ausführliche Dokumentation gesichert und ist im Vertretungsfall vom Therapeuten abrufbar und einsehbar.
Eine Folgeverordnung wird im Ermessen des Arztes und nach ggf. erwünschter Berichterstattung Ihrer behandelnden Therapeuten ausgestellt. In der Regel können Sie das Rezept telefonisch anfordern und dann einfach abholen. Eventuell müssen Sie auch noch einmal beim Arzt vorstellig werden. Beachten Sie, dass je nach Diagnose unterschiedlich viele Folgerezepte ausgestellt werden können. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder den Mitarbeiterinnen unserer Rezeption.
Der Arzt hat die Möglichkeit, auf der Therapieverordnung anzukreuzen, ob er nach Abschluss der geleisteten Therapien einen Bericht von uns erhalten möchte. Außerdem kann er seinerseits Wünsche und Hinweise zur Spezifizierung der Behandlung auf dem Rezept angeben.
Da es sich bei einer Therapie um ein Heilmittel handelt, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass diese nur auf eine Verordnung des Arztes hin erfolgen darf. Sie haben jedoch immer die Möglichkeit, sich die Therapie über ein Privatrezept verordnen zu lassen und die Kosten selbst zu tragen. Außerdem können Sie eine sog. Präventionseinheit zu einer bestehenden Therapie hinzuerwerben.
Sie können Gutscheine für diverse Wellnessbehandlungen erwerben. Wir können Ihnen jedoch in der aktuellen Situation nicht versichern, dass diese jederzeit eingelöst werden können. Dies hängt von den aktuell gültigen Corona-Regelungen ab.
Entsprechend Ihrer Krankenversicherung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten Ihrer Behandlung: Sind Sie gesetzlich versichert, tragen Sie jedoch einen kleinen Anteil (10%) des Rezeptwertes als Zuzahlung selbst, sowie die pro Rezept anfallende Rezeptgebühr in Höhe von 10 €.
Als Privatversicherter bestimmt die Art Ihrer Versicherung die Höhe des von der Kasse übernommenen Anteils. Sind Sie Patient der Berufsgenossenschaft kommen keinerlei Kosten auf Sie zu.
Passen in der Terminierung Ihre Termine zu denen des Wunschtherapeuten und ist der Therapeut für das verordnete Heilmittel entsprechend zertifiziert, dann berücksichtigen wir dies bei der Planung, so dass Ihr Wunschtherapeuten Sie begleiten kann.
Wir bitten Sie so früh wie möglich Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, persönlich, telefonisch – bei Bedarf auch auf unserem Anrufbeantworter – oder per E-Mail abzusagen. Die Absage muss mindestens 24 Stunden vor dem abgesagten Termin erfolgen. Erfolgt die Absage zu spät oder wird ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, berechnen wir eine Ausfallgebühr in Abhängigkeit zur Termindauer. Im Krankheitsfall kann auch eine kurzfristige Absage berücksichtigt werden, wenn Sie ein Attest Ihres Arztes vorlegen.
Wenn es auf dem Rezept angekreuzt oder vermerkt ist, dass der Arzt einen Therapiebericht anfordert, wird ihm dieser nach Abschluss der Behandlung von uns erstellt und zugesandt. Möchten Sie einen Abschlussbefund in schriftlicher Form für sich selbst, erstellen wir diesen gerne. Die Konditionen hierzu können Sie über unsere Preisliste einsehen.
Es gibt die Möglichkeit, termingebunden mit Wertkarte (5, 10 oder 20 Termine) im Trainingsbereich zu trainieren. Hierfür steht Ihnen über das gesamte Training ein extra qualifizierter Physiotherapeut zur Seite. Auch im Rahmen des Trainings erheben wir zunächst eine Anamnese und entwickeln mit Ihnen gemeinsam Ihre zu erreichende Zielsetzung.